Transparenz - Dialog - Konsens für Geestland

Die Bürgerinitiative für Elmlohe

Kernthemen der Geestland-Politik - Sachen, die gar nicht gehen.

Eigentlich ging es zunächst ja nur um das geplante Baugebiet in Elmlohe. Dann zeigten sich allerdings gravierende Potentiale in der Lokalpolitik. Plötzlich galt es, den inakzeptablen Status Quo zu verbessern. Die Kernthemen:


Meinungsfreiheit

Man muss nicht alles sagen, was man denkt. Aber man darf es, solange man nicht mit anderen gesetzlichen Regeln in Konflikt gerät (Art. 5 GG). Insbesondere über die Methoden der Einschüchterung, in der Regel in Verbindung mit der persönlichen Diskreditierung wird von Teilen der Lokalpolitik und deren beeinflusste Medien die Meinungsfreiheit in Geestland beschnitten. Offensichtliches Ziel ist es dabei, Kritik am Handeln der Politik und Verwaltung nicht aufkommen zu lassen, immer ein positives Bild abzugeben. Mit welcher Methode tritt man dem gegenüber, was macht man dagegen? Volle Transparenz und konsequente, öffentliche (konstruktive) Kritik am Handeln von Politik und Verwaltung. Z.B. über diese Website und öffentliche Facebook-Gruppen. Die betroffenen Kollegen müssen lernen, mit der freien Meinung ihrer Bürger (vernünftig) umzugehen. Logisch, oder? Mehr Details


Gleichbehandlungsgrundsätze

Eigentlich sollte die Gleichbehandlung von Bürgern durch Politik und Verwaltung eine Selbstverständlichkeit sein, oder? Muss man das noch diskutieren? (vgl. z.B. Art. 3 GG) Ja, in Geestland muss man das. Die vielen Beispiele zeigen eindeutig, dass hier kein ausreichendes Bewusstsein für die Gesetzeslage vorhanden ist. Von dem zu erwartenden Vorbildverhalten bezüglich der Gleichbehandlung von Bürgern sind wir noch weit entfernt. Durch welche Methode ändert man das am besten? Durch Aufzeigen der Potentiale, Öffentlichkeit der Vorfälle und bestenfalls dadurch erzeugtem Erkenntnisgewinn bei den Akteuren. Beispiele und Details


Petitionsrecht

Grundsätzlich hat jeder das Recht, sich jederzeit schriftlich an seine Vertretung zu wenden (Art. 17 GG, § 34 NKomVG). Du hast sogar einen Anspruch auf eine Antwort. Wenn die mündliche Antwort dann lautet "Mit so nem Schriftkrams beschäftigen wir uns nicht.", dann ist da ganz klar was im Argen. Das geht so natürlich nicht. Aber auch die rein formale Antwort, dass die Anregung in der Vertretung behandelt und zur Kenntnis genommen wurde, ist unbefriedigend. Es versteht sich doch von selbst, dass die Antwort auf die inhaltlichen Punkte der Petition eingeht und sachlich nachvollziehbar ist und nicht irgendein Unsinn verbreitet wird, oder? Auch hier ist die Methode zur Verbesserung die Veröffentlichung und ggf. die öffentliche Diskussion. Wenn Anregungen, Hinweise und Beschwerden nicht vernünftig behandelt werden (egal von wem sie kommen und welches Thema sie behandeln), wollen wir die Kollegen nächstes Mal ja nicht wiederwählen. Schließlich könnte jeder irgendwann betroffen sein. Beispiele


Transparenz


Dialogfähigkeit


Entscheidungsfindung

folgt

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