Transparenz - Dialog - Konsens für Geestland

Die Bürgerinitiative für Elmlohe

Transparenz - Dialog - Konsens

Das war unser Kernslogan zur Kommunalwahl 2021. Diese drei Punkte als Grundregel für politischen Handeln etabliert, würden die meisten der diskutierten Probleme schnell auflösen und Geestland deutlich lebenswerter machen (auch gemäß § 1 NKomVG, § 1 (4) BauGB etc.: "...das Wohl ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern." bzw. "...dem Wohl der Allgemeinheit..." etc.). 

Letztlich wird über den Konsens Einvernehmen erzeugt und damit Zufriedenheit mit politischen Entscheidungen. Die drei Punkte konsequent umgesetzt werden damit übergeordnete Methode, das Leben für alle Bürger in Geestland zu verbessern.

Die Bürgerinitiativen und Aktivitäten zu Windkraft, zentraler Abwasserentsorgung, Baugebieten, Energiewerk etc. zeigen, dass genau das bislang nicht erreicht wurde.


Hier findet Ihr den damaligen Text aus dem Wahlkampf:


Transparenz - alle Infos einfach, offen und unzensiert frei für jeden verfügbar machen

 

  • Die Website der Stadt wird als zentrales Kommunikationsmedium übersichtlicher gestaltet.
  • Alle Informationen dauerhaft auf der Website vorhalten
  • Aktuelle Themen und Änderungen der Website über Newsletter, Facebook oder/und etc. verteilen
  • Anfragen umgehend beantworten und für die Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit der Website verwenden (KVP - Kontinuierlicher Verbesserungsprozess)
  • Sitzungsprotokolle mit allen Inhalten der Sitzung versehen, so dass eine uneingeschränkte Nachvollziehbarkeit der Inhalte möglich ist
  • Grundprinzip der Transparenz, Offenheit und Nachvollziehbarkeit für alle Themen und Kommunikationen in der gesamten Verwaltung verankern.
  • Eine gleiche Informationslage für Verwaltung, Rat, Ausschüssen, Ortsräte und Bürger herbeiführen.

 


Dialog - über alle Themen der Stadt unvoreingenommen und offen sprechen

 

  • Grundsätzliche Dialogbereitschaft in Verwaltung, Rat, Ortsräten und Ausschüssen schaffen
  • Das Verständnis der jeweiligen Position ist die Grundlage des Dialogs. Es ist Aufgabe von Politik und Verwaltung dieses gegenseitige Verständnis herzustellen.
  • Anfragen konstruktiv und abschließend zur Zufriedenheit der Bürger beantworten. 
  • Gesprächsbedarf erkennen, aufnehmen und zeitnah abarbeiten.
  • Kein Geschiebe von Zuständigkeiten - der erste Angesprochene löst das Problem oder sucht konkret den richtigen, zuständigen Ansprechpartner, stellt den Kontakt her und stellt die Gesprächsbereitschaft sicher.
  • Es gibt keine bevorzugten, keine unangenehmen oder unliebsamen Gesprächspartner. Alle Anfragen werden gleich abgearbeitet.
  • Es wird grundsätzlich in der Gesprächsführung auf Augenhöhe agiert.
  • Gespräche werden sachlich auf Basis von Zahlen, Daten und Fakten geführt.
  • Auf psychologisch wirksame Methoden der Verhandlungsführung wird zur Sicherstellung des vertrauensbasierten Konsenses verzichtet.
  • Gesprächsinhalte mit allgemeinem Charakter werden veröffentlicht (im Rahmen der DSGVO ggf. anonymisiert oder pseudonymisiert).


  • Konsens - immer eine Lösung im gegenseitigen Einvernehmen finden
  • Wer verändern will, muss überzeugen. Alle Veränderungsthemen werden grundsätzlich zunächst Ergebnis offen mit den betroffenen Bürgern besprochen (z.B. Runder Tisch), um über mögliche Alternativen einen Konsens zu fördern.
  • Ist eine Konsensbildung im Gespräch nicht möglich, wird vertagt. Ggf. mit wird mit wechselnden Teilnehmern nach Lösungen gesucht. 
  • Alle Gespräche werden grundsätzlich einvernehmlich beendet. 
  • Kein Konsens bedeutet keine Veränderung der Situation.


Meinungsfreiheit
In hohem Maße Überraschung und Unverständnis haben ausgelöst, wie in der Geestland Politik und Verwaltung mit der Meinungsfreiheit umgegangen wird. Zur Erinnerung: Die Meinungsfreiheit ist in Deutschland nach Art. 5 des Grundgesetzes garantiert.
Im Zuge der Bürgeraktivitäten in Elmlohe war schnell von Einschüchterung die Rede. Es wurde dann entschieden, nur den personellen Kern der Initiative öffentlich zu machen, um die übrigen Mitglieder nicht einem politischen Druck auszusetzen.
Bei Unterschriftenaktionen (Bürgerinitiative, wie auch Unterstützerunterschriften für die Wahl) wurden mehrfach Bedenken geäußert, man könne ggf. negative Reaktionen in anderen Bereichen auslösen, und dadurch Nachteile erleiden.
Nach einem Facebook-Post ("Henning geht die Puste aus.") bekam Ferdinand Schmarje umgehend einen Anruf eines hochrangigen Geestland Politikers. So etwas könne man nicht posten, Henning wäre schließlich Ehrenbeamter der Stadt, etc. Erst der Hinweis auf die Bürgerrechte brachte den Kollegen zur Besinnung.
Ein alter Bekannter und Politiker in der Stadt wechselte aufgrund unterschiedlicher Meinungen zu politischen Themen vom Du zum Sie. Auf dem Dorf eine klare Ausgrenzungsabsicht und in diesem Fall eine Missbilligung der Meinungsfreiheit.
Bürger berichteten über und legten Unterlagen von "Abmahnung wegen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts", Schreiben von Rechtsanwälten, Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden vor, aus denen hervorgeht, dass Teile unserer Politik weder die Meinungsfreiheit, noch die Rechtsposition des Bürgers akzeptieren. Teils geht es offensichtlich um reine Einschüchterung.
Zudem wird in Anwesenheit von hochrangigen Politikern der Stadt das Petitionsrecht (§ 17 GG) negiert ("Mit so ´nem Schriftkrams beschäftigen wir uns nicht." OR Elmlohe 3.9.2019) und es werden in der Folge auch auf Anforderung Bürgerrechte nicht richtiggestellt. Z.B. das in der NZ v. 6.9.2019 gedruckte Zitat eines hochrangigen Geestland Politikers: "Unglaublich, dass ein Bürger, der noch nicht in Elmlohe wohnt, Knüppel zwischen unsere Beine schmeißt.", welches neben der allgemeinen Verunglimpfung der Meinungsfreiheit gleich zwei zusätzliche Grundgesetzverstöße enthält. Hier wurde die Wahrnehmung des Petitionsrechtes (§ 17 GG - als "Knüppel zwischen ... Beine" schmeißen bezeichnet) und auch die Gleichbehandlung aufgrund der Herkunft (§ 2 GG - "der noch nicht in Elmlohe wohnt") in Mitleidenschaft gezogen.
Die Erwartungshaltung an Politik und Verwaltung muss sein, dass sie jederzeit jeden noch so kleinen Grundgesetzverstoß missbilligen, und insbesondere einen beteiligten Kollegen darauf hinweisen. Dieses wird auch in § 80 NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) verlangt:  "Gewählt werden kann, wer (...) die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland einzutreten."



Details:


Transparenz ist die Grundlage für Vertrauen, das notwendig ist, um einen Konsens zu erzeugen. Wer mit Informationen bewusst hinter dem Berg hält, säht Misstrauen und fördert Falschinformationen. 

Wenn jeder die gleiche Informationslage hat, gilt es nur noch Vor- und Nachteile für eine Entscheidung objektiv miteinander abzuwägen. Das fördert dann die Akzeptanz der politischen Entscheidungen und bringt Ruhe in die notwendigen Veränderungen.

Volle Transparenz ist zudem ein wichtiges Element um Korruption, Vorteilsnahme, Begünstigung und Vetternwirtschaft zu verhindern.

Transparenz ist immer und überall die Voraussetzung für eine richtige Entscheidung.


Die Basis für einen offenen und konstruktiven Dialog, der über das gemeinsame Gespräch zur einvernehmlichen Entscheidung geführt wird, ist immer die Transparenz.

Viele Bürger und Bürgerinitiativen haben in den letzten Jahren in Geestland die Erfahrung machen müssen, dass ein offener und konstruktiver Dialog mit unserer Politik nicht möglich ist. Es fehlt die Transparenz, es werden fragwürdige, das Gespräch unmöglich machende Rechtspositionen angenommen (dem Gespräch die Themenbasis entzogen) und Gesprächs- und Verhandlungspositionen des Gegenübers ignoriert. Eine solche Rhetorik zerstört die Kommunikation, so kann man nicht miteinander sprechen - im wahrsten Sinne des Wortes. So kann man nicht miteinander umgehen.

Es war vielfach kein offener, konstruktiver und transparenter Dialog möglich, der in Anerkennung der Sichtweise der Gegenseite über den Austausch von Argumenten zu einem Konsens oder mindestens einem Kompromiss geführt wurde. Es wurde einfach alles abgebügelt und nicht auf Argumente eingegangen. Teils wurde der Kommunikation einfach aus dem Weg gegangen.

Von Verwaltung und Politik muss man erwarten können, dass sie ergebnisoffen einen Interessenausgleich herbeiführen und entsprechende, klärende Gespräche führen bzw. zwischen den Beteiligten herbeiführen.  


Entscheidungen im Konsens mit Betroffenen herbeiführen

Hat man Transparenz zum Sachverhalt geschaffen, ist es Aufgabe, diesen aus den verschiedenen Blickwinkeln im Dialog zu bewerten. Dann hat man die besten Voraussetzungen einen Konsens herzustellen bzw. mindestens einen akzeptierten Kompromiss zu erzielen. Das muss die Maxime auch im kritischen Bürgerdialog sein. 

Leider haben wir in unterschiedlichen Gesprächssituationen stark abweichende Handlungsweisen unserer Politiker festgestellt. Da wurde abgewiegelt, abgestritten, ignoriert, negiert, Sachverhalte verdreht bzw. nicht akzeptiert etc. Die Probleme, Einwände und Anregungen von Bürgern wurden nicht aufgenommen, Lösungen nicht erarbeitet. Teils wurden Gespräche generell abgelehnt und angekündigte Gespräche nicht durchgeführt. Und wenn es dann doch Gespräche gegeben hat, dann wurde die Rechts- bzw. Verhandlungsposition der Bürger in Zweifel gezogen, eingeschüchtert (bzw. es versucht) oder/und (versucht) die Glaubwürdigkeit der Gesprächspartner zu untergraben.

Die Erwartungshaltung an Verwaltung und Politik muss sein, dass sie auf Bürger mit Gesprächsbedarf zugehen und nicht, dass sie offene Themen auf die lange Bank schieben, bzw. unter den Tisch fallen lassen. Es muss ohne Ausnahme dafür gesorgt werden, dass über eine konstruktive Gesprächsatmosphäre Argumente sachlich ausgetauscht und ein Konsens bzw. Kompromiss gefunden wird.

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