Transparenz - Dialog - Konsens für Geestland
Die Bürgerinitiative für Elmlohe

Bürgerrechte

Bürgerrechte zu haben und sie zu bekommen sind zwei Paar Schuhe.

In den letzten Jahren mussten wir immer wieder feststellen, dass gerade auch unsere Politiker in unserem demokratischen Deutschland sich Fehler im Umgang mit unseren Bürgerrechten erlaubt haben.


Bürgerrechte sind i.d.R. Abwehrrechte, die man als Bürger gegenüber dem Staat hat, aber auch Auskunfts- und Informationsrechte. Z.B.:

Meinungsfreiheit

Gleichbehandlungsgrundsätze

Versammlungsfreiheit

Freie Entfaltung der Persönlichkeit

Religionsfreiheit

Versammlungsfreiheit

Briefgeheimnis

Freizügigkeit

Gewerbefreiheit

Unverletzlichkeit der Wohnung

Art. 13 GG

Eigentum und Erbrecht

Art. 14 GG

Petitionsrecht

Grundsätzlich hat jeder das Recht, sich jederzeit schriftlich an seine Vertretung zu wenden (Art. 17 GG, § 34 NKomVG). Du hast sogar einen Anspruch auf eine Antwort. Wenn die mündliche Antwort dann lautet "Mit so nem Schriftkrams beschäftigen wir uns nicht.", dann ist da ganz klar was im Argen. Das geht so natürlich nicht. Aber auch die rein formale Antwort, dass die Anregung in der Vertretung behandelt und zur Kenntnis genommen wurde, ist unbefriedigend. Es versteht sich doch von selbst, dass die Antwort auf die inhaltlichen Punkte der Petition eingeht und sachlich nachvollziehbar ist und nicht irgendein Unsinn verbreitet wird, oder? Auch hier ist die Methode zur Verbesserung die Veröffentlichung und ggf. die öffentliche Diskussion. Wenn Anregungen, Hinweise und Beschwerden nicht vernünftig behandelt werden (egal von wem sie kommen und welches Thema sie behandeln), wollen wir die Kollegen nächstes Mal ja nicht wiederwählen. Schließlich könnte jeder irgendwann betroffen sein. Beispiele


Recht auf Widerstand

Art. 20 (4) 


Transparenz



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