Transparenz - Dialog - Konsens für Geestland
Die Bürgerinitiative für Elmlohe

Eigentum und Erbe

"Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet." (Art. 14 GG)


Die Neiddebatte der Sozialisten und Kommunisten führt immer wieder zu Umverteilungsfantasien, die unserem Grundgesetz widersprechen.


Wenn sich jede Generation erst immer selbst ihr Eigentum erarbeiten soll, wäre dieser Artikel unseres Grundgesetzes hinfällig. Gemeint ist hier folglich auch das größere Erbe, das z.B. aus einem landwirtschaftlichen Betrieb oder einer familiengeführten Firma besteht. In der logischen Folge sind dann auch immer Unternehmensanteile, die Investmentgesellschaft oder aufgrund der schnellen Konvertierbarkeit entsprechend große Geldbeträge schützenswert lt. Grundgesetz.

Da selbst kleinere Erbschaftssteuern bei o.g. Beispielen zu einer Einschränkung des Bestandes des Erbes führen können, ist von einer Erbschaftssteuer komplett abzusehen. Das bietet auch aus ökonomischer Sicht Vorteile, da das Geld dann effizient in der Privatwirtschaft eingesetzt wird, Wertschöpfung erzeugt wird und nicht im Staatssumpf versickert.

Das gleiche gilt für die Vermögenssteuer auf Eigentum.

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