Gleichbehandlungsgrundsätze
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (Art. 3 GG)
Zudem gilt das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG).
Ein hoher Anspruch, dem unsere Politik und Verwaltung nicht immer gerecht wird.
So sollte 2019 ein Baugebiet "für junge Familien" eingerichtet werden. Ein klarer Verstoß gegen § 2 (1) Nr. 8 AGG. Darauf angesprochen erwiderte unser damalige Bürgermeister und heutige Landrat Thorsten Krüger, dass er die Formulierung gut finden würde.
Heute hat man die Formulierung um alte Menschen erweitert, so dass ein Verstoß nicht zwingend zu erkennen ist.
Grundsätzlich sind Verstöße hier schwer nachzuweisen. Das fordert ein hohes Rechtsbewusstsein bei Politiker, um fehlende Akzeptanz aufgrund Ungleichbehandlung zu vermeiden.