Informationsrechte
Als Bürger hast du vielfältige Informationsrechte, die du allerdings aktiv einfordern musst. Insbesondere da oftmals das Gehabe und die Aussagen von Politikern und Behörden diese Informationsrechte verschleiern und die rechtlichen Grundlagen teils umfangreich sind:
- "...sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten." (Art. 5 GG)
- DSGVO: Auskunft über gespeicherte persönliche Daten
- Behörden: Akteneinsicht über die dich betreffende Akten "im Verfahren ... durch Beteiligte" (§ 29 VwVfG)
- Das IFG (Informationsfreiheitsgesetz) soll die Transparenz und Nachvollziehbarkeit behördlichen Handelns ermöglichen.
- etc.
D.h. als Bürger brauchst du nie uninformiert Behörde gegenüberzutreten. Im Zweifel sind diese Rechte einklagbar.
Folglich sollten Politiker und Behörden immer offen und ohne Einschränkung die tatsächliche Situation anhand der Datenlage darstellen. Ein Herumtaktieren von Behörden und Politikern ist zu unterlassen.