Unverletzlichkeit der Wohnung
"Die Wohnung ist unverletzlich." (Art. 13 GG)
Auch hier wurde offensichtlich in der Vergangenheit zu leichtfertig mit diesem Grundrecht umgegangen. Insbesondere die in den Medien kolportierten Hausdurchsuchungen aufgrund vermeintlicher Politikerbeleidigungen sind hier als unverhältnismäßig zu kritisieren. Da fehlt dann nur ein kleiner Schritt, um mit einer Hausdurchsuchung unliebsame Meinungen (vermeintliche Politikerbeleidigung) zu sanktionieren, einzuschüchtern. Da wäre wir dann bei der Legalisierung von Stasi-Methoden angelangt. Folglich ist hier eine sehr hohe Schwelle für den richterlichen Durchsuchungsbeschluss anzulegen.