Recht auf Widerstand
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." (Art. 20 (4) GG)
In einigen Diskussion taucht vereinzelt die These auf, dass die aktuelle politische Richtung der etablierten Parteien in die Sackgasse (Finanzen, Sozialismus, Einschränkung von Bürgerrechten, Fehlentscheidungen und Missmanagement) zum "Bürgerkrieg" führen könnte. Dieser Artikel unseres Grundgesetzes würde das im Extremfall theoretisch legal machen und ist folglich die ultimative Forderung an die Politik, vernünftig zu werden und ebenso vernünftige Entscheidungen zu treffen.
Allen die sich hier angesprochen fühlen sei aber gesagt, dass der letzte Halbsatz entscheidend ist: "...wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
D.h. erst müssen wir alle andere Optionen (z.B. Abwahl von unfähigen Politikern und Parteien) in Betracht ziehen.