Mitbestimmung
Um den Eindruck zu vermeiden, die Politik würde
- ohnehin machen, was sie will,
- sitzt in ihrem Elfenbeinturm und fragt sowieso keinen Bürger,
- hat eh keine Ahnung von der Sache,
- etc.
sind die im NKomVG vorgegebenen Formate (§§ 31-36 NKomVG) bürgerorientiert um- und zusätzliche bürgernahe Formate einzusetzen:
- Bürgernahe Information (z.B. social Media)
- Bürgerversammlungen zu kontroversen Themen
- Infoveranstaltungen zu Entscheidungsthemen
- Bereitstellung vollständiger Informationen zur Sache
Politische Ideologien und sonstige Geschichten (neudeutsch "Narrative") sind auf kommunaler Ebene nicht relevant.
Entsprechend ist darauf zu verzichten, Bürger von einer vorgegebenen Entscheidung zu überzeugen. Die neutrale Darstellung von Vor- und Nachteilen und von Alternativen ist zwingend erforderlich.
Befindlichkeiten von Politikern haben bei der Bürger-Mitbestimmung nichts zu suchen.